AGB

Last updated on 13/May/2026

ILC versteht Zusammenarbeit als partnerschaftlichen, technologiegestützten und lösungsorientierten Prozess. Die nachfolgenden Regelungen schaffen einen transparenten Rahmen für die Zusammenarbeit mit Direktkunden, Mediaagenturen, Publishern und Plattformpartnern.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen ILC – Impact Lab Collective („ILC“) und ihren Auftraggebern.
ILC behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Vertragsverhältnisse marktüblich anzupassen, soweit hierfür sachliche Gründe bestehen. Hierzu zählen insbesondere technische Entwicklungen, regulatorische Änderungen, Veränderungen digitaler Werbeökosysteme oder Anpassungen marktüblicher Leistungs- und Abrechnungsmodelle.

2. Leistungsverständnis und Geschäftsmodell

ILC versteht sich als technologiegestützter Partner für digitale Markenkommunikation, Programmatic Advertising, Audience Activation, datenbasierte Kampagnensteuerung sowie kreative und performanceorientierte Kommunikationslösungen.
ILC agiert abhängig vom jeweiligen Projektmodell insbesondere als Managed-Service-Partner, technischer Aktivierungspartner, unabhängiger Einkaufspartner, Vermittler programmatischer Leistungen oder Anbieter einzelner technologiegestützter Leistungsbausteine.
Leistungen von ILC können strategische, kreative, operative, technische sowie KI-gestützte Bestandteile umfassen.

3. Markt-, Publisher- und Inventardynamik

Leistungen von ILC basieren teilweise auf Drittinventaren, externen Plattformen, Datenanbietern, Publisher-Netzwerken, programmatischen Marktplätzen sowie technologiegestützten Ökosystemen.
Verfügbarkeiten, Reichweiten, Zielgruppen, Platzierungen, TKPs, CPMs, Datenkosten, Inventarpreise oder technische Leistungsparameter können sich marktbedingt, plattformbedingt oder aufgrund von Publisher-Vorgaben kurzfristig verändern.
Angebote, Media-Empfehlungen oder Kalkulationen von ILC basieren auf den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Markt- und Plattformbedingungen.
ILC bemüht sich im Rahmen marktüblicher Möglichkeiten um wirtschaftlich angemessene Einkaufs- und Aktivierungskonditionen, schuldet jedoch keine dauerhaft bestimmten Einkaufs-, Preis- oder Verfügbarkeitskonditionen.

4. Zusammenarbeit, operative Umsetzung und externe Spezialisten

ILC arbeitet innerhalb einer dynamischen digitalen Infrastruktur und ist berechtigt, externe Technologiepartner, Plattformanbieter, Publisher, Freelancer, Entwickler, Strategieberater oder sonstige spezialisierte Dienstleister einzusetzen.
Der Einsatz externer Spezialisten erfolgt ausschließlich zur qualitativen, technischen oder operativen Unterstützung der Leistungserbringung und entbindet ILC nicht von der projektbezogenen Gesamtverantwortung gegenüber dem Auftraggeber.
Beide Parteien verpflichten sich zu einer offenen, partnerschaftlichen und lösungsorientierten Zusammenarbeit.


5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Durchführung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge, Logos, Creatives und Daten rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung gehen nicht zulasten von ILC.
Sofern innerhalb angemessener Frist kein Widerspruch erfolgt, darf ILC von einer operativen Freigabe ausgehen.


6. KI-Systeme, Datenmodelle und Technologieeinsatz

ILC entwickelt und nutzt technologiegestützte, datenbasierte sowie KI-unterstützte Prozesse zur Analyse, Produktion, Optimierung und Ausspielung digitaler Kommunikationsleistungen.
Hierzu können insbesondere generative KI-Systeme, algorithmische Analysemodelle, automatisierte Empfehlungssysteme, softwaregestützte Produktionsprozesse, datenbasierte Entscheidungslogiken oder KI-gestützte Insight- und Monitoring-Systeme eingesetzt werden.
KI-gestützte Analysen, Marktbeobachtungen, Trendbewertungen oder Kampagnenempfehlungen dienen ausschließlich der operativen und strategischen Unterstützung der Leistungserbringung und stellen keine Garantie für bestimmte wirtschaftliche oder kommunikative Ergebnisse dar.


7. Plattformbasierte Leistungen und Programmatic Advertising

Leistungen von ILC können unter Einsatz programmatischer Buchungssysteme, DSPs, SSPs, Ad Exchanges sowie weiterer technologiegestützter Plattformen erfolgen.
Abweichungen zwischen unterschiedlichen Reporting-, Tracking-, Attribution- oder Analyse-Systemen gelten aufgrund technischer Unterschiede als branchenüblich.
ILC übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit externer Plattformen, Datenanbieter oder technischer Systeme.

8. Rechte, Inhalte und Production Assets

Der Auftraggeber räumt ILC sämtliche zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte an bereitgestellten Inhalten, Daten und Projektmaterialien ein.
Sämtliche Rechte an von ILC entwickelten Konzepten, Strategien, Creatives, Frameworks, Automationen, Analysemodellen, technischen Lösungen oder sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bis zur vollständigen Vergütung bei ILC.


9. Referenznutzung

Der Auftraggeber räumt ILC das Recht ein, im Rahmen einer branchenüblichen Unternehmensdarstellung auf die Zusammenarbeit hinzuweisen.
Dies umfasst insbesondere veröffentlichte Kampagnentitel, Creatives oder Unternehmenskennzeichen zur sachlichen Darstellung realisierter Leistungen.

10. Vergütung, Media Budgets und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Vergütung kann abhängig vom jeweiligen Projektmodell insbesondere auf Basis von Service Fees, Media-Aufschlägen, Setup Fees, technologiebezogenen Leistungen, Managed-Service-Vergütungen oder sonstigen leistungsabhängigen Abrechnungsmodellen erfolgen.
Media-Budgets, Plattformkosten, Produktionskosten, Datenkosten, Lizenzkosten oder sonstige Drittleistungen können – sofern nicht anders vereinbart – gesondert berechnet werden.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist ILC berechtigt, laufende Leistungen oder Kampagnen vorübergehend auszusetzen.


11. Performance, Gewährleistung und Haftung

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet ILC keinen bestimmten wirtschaftlichen, performancebezogenen oder kommunikativen Erfolg.
KPIs, Reichweiten, TKPs, CPMs, Conversion-Raten oder sonstige Leistungskennzahlen stellen Prognosen oder Erfahrungswerte dar.
ILC haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt.

12. Datenschutz, Vertraulichkeit und internationale Infrastruktur

Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher anwendbarer datenschutzrechtlicher Vorschriften.
ILC ist berechtigt, internationale Plattformen, Cloud-Systeme, Analyse- und KI-Technologien sowie globale technische Infrastrukturen einzusetzen, soweit dies der Durchführung oder Optimierung der Leistungen dient.
Pitch-Unterlagen, Strategien, technische Setups, Kalkulationen sowie wirtschaftliche Informationen sind vertraulich zu behandeln.


13. Projektanpassungen, Change Requests und Freigaben

Änderungs- oder Erweiterungswünsche nach Projektbeginn können Auswirkungen auf Zeitpläne, Produktionsprozesse, technische Implementierungen oder Vergütungen haben.
Zusätzliche Aufwände aufgrund nachträglicher Änderungen können gesondert berechnet werden.
Sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde, umfasst die Vergütung maximal zwei Korrekturschleifen je Creative-, Konzept- oder Produktionsleistung.


14. Laufzeit, Kündigung und Projektbeendigung

Verträge gelten für die jeweils vereinbarte Laufzeit.
Retainer- oder Servicevereinbarungen verlängern sich automatisch, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
Bereits entstandene Produktions-, Media-, Daten-, Technologie-, Lizenz- oder Drittanbieter-Kosten sind im Falle einer Kündigung oder Projektverschiebung vom Auftraggeber zu tragen.
Beide Parteien verpflichten sich zu einer partnerschaftlichen und wirtschaftlich angemessenen Abstimmung bei Projektverschiebungen oder Stornierungen.

15. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, Plattformausfälle, Cyberangriffe, Netzstörungen, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse entbinden die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.

16. Nutzungsrechte, Buyouts und Lizenzmodelle

Erweiterte Nutzungsrechte, Buyout-Regelungen, Rohdaten, offene Produktionsdateien, Quellcodes oder technische Setups bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – München.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Unternehmensinformationen

Impact Lab Collective GmbH
https://ilc.ad
Faberstr. 4b
81373 München

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Geschäftsführer:
Matthias Hahn
Willi Julius Meyer

Sitz der Gesellschaft: München

Registergericht:
Amtsgericht München